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Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde
 
Der Vielseitigkeitssport besteht aus den folgenden drei Abteilungen:
 

A) Die Fährtenarbeit

Bei der Fährtenarbeit sucht der Hund mittels seines Geruchsinnes vorher ausgelegte Gegen-
stände in einem Wiesen oder Ackergelände und muss diese durch entsprechendes Verhalten beim Auffinden anzeigen. Der vom Hund aufzunehmende Fährtengeruch entsteht größtenteils durch Verletzung des Erdbodens mit Freiwerden bestimmter Boden- und Pflanzengerüche sowie des Individualgeruchs des Fährtenlegers. Diesem Mischgeruch, der beim Legen der Fährte entsteht, soll unser Hund folgen und somit die Fährte ausarbeiten.

Die Länge und Beschaffenheit der abzusuchenden Fährte sowie die Anzahl der Gegenstände richtet sich im Vielseitigkeitssport nach den entsprechenden Prüfungsstufen ( VPG 1 , VPG 2 , VPG 3 ).Jede der Prüfungsstufen stellt eine Steigerung der Schwierigkeit dar und kann nur der Reihenfolge nach abgelegt werden. Die Fährtenhundeprüfung FH 1, u. FH 2 sind eigenständige Prüfungen bei denen der Hund nur in der Fährtenarbeit vorgeführt wird.

VPG 1
Mindestalter des Hundes: 18 Monate und Begleithundeprüfung
Eigenfährte, mindestens 20 Minuten alt, mindestens 300 Schritte, 3 Schenkel, 2 Winkel (ca. 90°), 2 Gegenstände des Hundeführers, Ausarbeitungszeit 15 Minuten.

VPG 2
Mindestalter des Hundes: 19 Monate und VPG 1
Fremdfährte, mindestens 30 Minuten alt, mindestens 400 Schritte, 3 Schenkel, 2 Winkel (ca. 90°), 2 Gegenstände, Ausarbeitungszeit 15 Minuten.

VPG 3
Mindestalter des Hundes: 20 Monate und VPG 2
Fremdfährte, mindestens 60 Minuten alt, mindestens 600 Schritte, 5 Schenkel, 4 Winkel (ca. 90°), 3 Gegenstände, Ausarbeitungszeit 20 Minuten.


(B) Die Unterordnung

Zur Unterordnung im Vielseitigkeitssport gehören:

·  die Leinenführigkeit

·  die Freifolge

·  Sitz- u. Platzübung aus der Bewegung

·  Ablegen in Verbindung mit Herankommen

·  das Bringen des Bringholzes auf ebener Erde u. im Sprung über die 1m Hürde

·  das Bringen des Bringholzes über die Kletterwand

·  das Voraussenden mit Hinlegen

·  das Ablegen unter Ablenkung

·  Überprüfung der Schussgleichgültigkeit

(C) Der Schutzdienst

An dieser Stelle möchten wir Ihnen den oft mit falschen Vorurteilen behafteten "Schutzdienst" etwas näher erläutern. Immer wieder hört man das im "Schutzhundesport", die Hunde unnötig "scharf" und "aggressiv" gemacht werden.
Der Begriff "Schutzdienst" ist für die sportliche Ausbildung der Hunde im Vielseitigkeitssport eigentlich schon irreführend, mit "schützen" hat diese Sportart nicht viel zu tun. Die Hunde werden nicht dazu ausgebildet Menschen anzugreifen oder zu verletzen.

Bei der Ausbildung im Schutzdienst wird der unterschiedlich ausgeprägte Spiel- u. Beutetrieb sowie der Bewachungsinstinkt des Hundes genutzt und gezielt gefördert. Der Schutzärmel des Helfers ist lediglich Beuteersatz. Wenn es auch den Anschein hat, das der Hund den Helfer angreift, ist es nicht der Mensch sondern der Schutzarm (Beute) den der Hund begehrt.

Der Hund lernt auch nur unter bestimmten Voraussetzungen in den Schutzärmel zu beißen und auf Kommando des Hundeführers die Beute (Schutzärmel) wieder loszulassen. Im Schutzdienst wird angeborenes Verhalten ausgelebt, unerwünschte Aggression in die richtige Bahn gelenkt und durch zuverlässigen Gehorsam abgesichert. Ziel einer verantwortungsvoll durchgeführten Ausbildung im Schutzdienst ist ein selbstbewusster, ausgelasteter Hund, der trotz einer hohen Reizlage im Gehorsam seines Hundeführers steht. Ein aus sportlicher Sicht artgerecht ausgebildeter Schutzhund wird in der Öffentlichkeit niemals negativ auffallen!

 

 

 

Fährtenhundprüfung

FH 1
Mindestalter des Hundes: 16 Monate und Begleithundeprüfung
Fremdfährte, mindestens 3 Stunden alt, mindestens 1200 Schritte, 6 Winkel (ca. 90°), 2 Verleitungen, 4 Gegenstände.


FH 2
Mindestalter des Hundes: 20 Monate und FH 1
Fremdfährte, mindestens 3 Stunden alt, mindestens 1800 Schritte, 7 Winkel, davon mindestens 2 spitze Winkel und 1 Bogen, 2 Verleitungen, 7 Gegenstände.